Arbeitsrecht in Corona Zeiten

Was passiert, wenn ich in ein Risikogebiet (bspw. Kroatien) fahre, darf der Arbeitgeber das verbieten?

Natürlich nicht; solange Sie dem Arbeitgeber nichts erzählen. Er kann fragen, aber Sie müssen ihm keine Antwort geben, denn das gehört absolut zu Ihrer geschützten Privatsphäre. Aber es muss in Ihrem Interesse sein, sich und andere zu schützen, daher beachten Sie das Nachstehende:

Was passiert, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkomme?

Grundsätzlich ist ein Corona-Test durchzuführen – das schützt Sie und andere.  Der Test darf in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein und gilt nur, wenn dieser in einem Staat vorgenommen wurde, der auf der Liste des RKI steht.Auf jeden Fall sollte man sich vergewissern, ob das Land, in das Sie reisen möchten, vielleicht schon Risikogebiet ist.

Ich möchte keinen Corona Test, sondern gehe in häusliche Quarantäne. Wer zahlt?

Arbeiten Sie von zuhause aus im Home-Office, dann haben Sie auch einen Anspruch auf Bezahlung der normalen Arbeitsleistung. Können Sie das nicht und erbringen daher keine Arbeitsleistung, dann haben Sie grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Bezahlung, allerdings erhalten Sie eine Enschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz; aber Achtung: reisen Sie aus einem Gebiet ein, was schon zum Risikogebiet erklärt war, als Sie ausgereist sind, dann können Sie diesen Anspruch verlieren.

Kann der Arbeitgeber mich abmahnen oder kündigen, weil ich in einem Risikogebiet war?

Natürlich nicht; es sei denn, Sie wissen, dass Sie positiv sind und setzen Ihre Kollegen direkt den Erregern aus. Aber das will kein Mensch, deshalb ist das eher die theoretische Lösung.

Was tun?

Vorsicht ist immer noch die Mutter der Porzellankiste, dies geschieht vor allem in Corona Zeiten, denn man handelt verantwortungsvoll, wenn man nicht nur an sich sondern auch an andere denkt in diesen Zeiten.