Verbotene Eigenmacht … darf der Vermieter einfach die Schlösser austauschen ?
oder…. was ist verbotene Eigenmacht? Wenn ein Mieter über Monate hinweg keine Miete zahlt, steigt bei vielen Vermietern der Druck. Die Kündigung ist ausgesprochen, die Geduld erschöpft – und der Gedanke liegt nahe, selbst tätig zu werden. Besonders häufig kommt es dann zu einer Maßnahme, die juristisch fast immer im Desaster endet: dem eigenmächtigen Austausch der Türschlösser. Was viele Vermieter nicht wissen oder unterschätzen: Dieses Vorgehen ist verbotene Eigenmacht und damit rechtswidrig, selbst wenn der Mieter eindeutig im Rückstand ist. …