Eigenbedarf zieht immer?
Eigenbedarfskündigung gescheitert – Das AG Lübeck setzt klare Grenzen für Vermieter Das Amtsgericht Lübeck hat mit Urteil vom 23. Februar 2026 (Az. 26 C 1728/24) ein deutliches Signal an Vermieter gesendet: Eine Eigenbedarfskündigung hält nur dann stand, wenn der Nutzungswunsch konkret, ernsthaft und nachvollziehbar belegt ist. Vage Pläne oder widersprüchliche Umstände reichen nicht aus. Für Mieter bedeutet das Urteil eine spürbare Stärkung ihrer Rechte – und für Vermieter eine Mahnung zur Sorgfalt. Als Rechtsanwältin Birgit Schmidt, spezialisiert auf Arbeitsrecht und …