Arbeitsunfähigkeit eines Busfahrers: LAG Köln bestätigt Zweifel am Beweiswert der AU

Wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, gilt diese grundsätzlich als starkes Beweismittel. Doch was passiert, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen betrieblichem Konflikt und Krankmeldung allzu auffällig ist? Das Landesarbeitsgericht Köln hat hierzu eine klare und für die Praxis äußerst relevante Entscheidung getroffen.

Der Fall zeigt: Eine AU ist kein Freifahrtschein, wenn objektive Umstände Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen.

1. Der Fall: Neue Linien – und plötzlich krank

Ein Busfahrer sollte neue Linien übernehmen, die ihm nachweislich missfielen. Kurz vor dem geplanten Einsatz meldete er sich krank – zunächst wegen Magen-Darm, später wegen psychischer Beschwerden. Auffällig:

  • Die Krankmeldungen deckten exakt den Zeitraum der neuen Linien ab.
  • Der Fahrer gab seine komplette Dienstausrüstung zurück.
  • Die medizinische Dokumentation war lückenhaft.
  • Er blieb bis zum Ende seines befristeten Vertrags durchgehend krank.

Das LAG Köln sah hierin eine Koinzidenz, die den Beweiswert der AU erschütterte.

2. Die Entscheidung des LAG Köln: Kein Lohn trotz AU

Das Gericht bestätigte: Der Arbeitgeber durfte die Entgeltfortzahlung verweigern.

Begründung:

  • Die AU-Bescheinigungen hatten nicht mehr den vollen Beweiswert.
  • Der Arbeitnehmer konnte seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nicht substantiiert darlegen.
  • Die Indizien sprachen für Arbeitsunwilligkeit, nicht für Krankheit.
  • Nur für einen kurzen Zeitraum zu Beginn wurde noch Entgeltfortzahlung zugesprochen.

Damit folgt das Gericht einem klaren Trend: Je auffälliger der zeitliche Zusammenhang, desto höher die Anforderungen an die Darlegung der Arbeitsunfähigkeit.

3. Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Zweifel sind zulässig, wenn objektive Indizien vorliegen.
  • Dokumentation ist entscheidend: Gespräche, Schichtpläne, Rückgabe von Ausrüstung.
  • MDK-Prüfung nutzen, wenn der Verdacht besteht.
  • Schriftliche Hinweise an den Arbeitnehmer sind sinnvoll und rechtlich zulässig.

4. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

  • Eine AU bleibt wichtig – aber sie ist nicht unantastbar.
  • Bei Konflikten im Betrieb sollte frühzeitig kommuniziert werden.
  • Wenn der Arbeitgeber Zweifel äußert, muss der Arbeitnehmer plausibel erklären, warum er arbeitsunfähig war – ohne medizinische Details offenlegen zu müssen.
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln oder „Abtauchen“ bis Vertragsende wirkt massiv belastend.

5. Fazit

Die Entscheidung des LAG Köln zeigt deutlich: Arbeitsunfähigkeit schützt nur dann, wenn sie glaubhaft ist. Bei auffälligen zeitlichen Zusammenhängen und widersprüchlichem Verhalten kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU erschüttern – mit erheblichen Folgen für den Lohnanspruch.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Dokumentieren, prüfen, nachfragen. Für Arbeitnehmer gilt: Transparenz und Plausibilität sind entscheidend.