Freistellung nach Kündigung: BAG erklärt pauschale Freistellungsklauseln für unwirksam
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und zwingt Arbeitgeber zum Umdenken. In vielen Unternehmen gehört es zur gängigen Praxis: Nach Ausspruch einer Kündigung wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freigestellt. Häufig stützen sich Arbeitgeber dabei auf vorformulierte arbeitsvertragliche Klauseln, die genau dies vorsehen. Mit Urteil vom 25.03.2026 (Az. 5 AZR 108/25) hat das Bundesarbeitsgericht dieser Praxis nun enge Grenzen gesetzt. Pauschale Freistellungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können …