Kann ich während des Urlaubs gekündigt werden?

Viele Beschäftigte glauben, sie seien während ihres Urlaubs „unkündbar“. Schließlich soll der Urlaub der Erholung dienen — und wer möchte schon am Strand oder auf dem Balkon eine Kündigung im Briefkasten finden. Doch wie so oft im Arbeitsrecht lohnt sich ein genauer Blick, denn die Rechtslage ist differenzierter, als viele denken.

Grundsatz: Eine Kündigung ist auch während des Urlaubs möglich

Zunächst die klare Antwort: Ja, eine Kündigung kann auch während des Urlaubs ausgesprochen werden. Das Gesetz kennt kein „Kündigungsverbot“ während der Urlaubszeit. Arbeitgeber dürfen also sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen zustellen, selbst wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gerade nicht im Betrieb ist.

Entscheidend ist nicht, ob die Person anwesend ist, sondern wann die Kündigung zugeht. Und genau hier liegt der praktische Knackpunkt.

Zugang der Kündigung: Wann gilt sie als zugestellt?

Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Arbeitnehmer „zugeht“. Das bedeutet: wenn sie so in den Machtbereich gelangt, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. In der Praxis heißt das meist: Einwurf in den Hausbriefkasten.

Auch wenn die betroffene Person im Urlaub ist, gilt die Kündigung in dem Moment als zugegangen, in dem sie im Briefkasten liegt — nicht erst, wenn sie aus dem Urlaub zurückkehrt. Das kann unangenehme Folgen haben, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen.

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Wer länger verreist oder weiß, dass wichtige Post erwartet wird, sollte Vorsorge treffen. Sinnvoll sind zum Beispiel:

  • eine Vertrauensperson, die den Briefkasten leert
  • ein Nachsendeauftrag, wenn man sich an einem anderen Ort aufhält
  • klare Absprachen im Betrieb, falls man sich in laufenden Verfahren befindet

Denn: Versäumt man die Klagefrist, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.

Sonderfall: Kündigung während Krankheit oder Elternzeit

Auch hier kursieren viele Mythen. Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich — Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Während der Elternzeit hingegen besteht ein besonderer Kündigungsschutz, sodass eine Kündigung nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung zulässig ist. Urlaub selbst begründet jedoch keinen solchen Schutz.

Was gilt für den Resturlaub nach der Kündigung?

Wird während des Urlaubs gekündigt, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem verbleibenden Urlaub? Grundsätzlich gilt:

  • Urlaub, der bereits genehmigt ist, bleibt bestehen
  • Resturlaub kann während der Kündigungsfrist genommen oder ausgezahlt werden
  • Bei fristloser Kündigung entsteht häufig ein Abgeltungsanspruch

Hier lohnt sich eine individuelle Prüfung, denn die Details hängen vom Einzelfall ab.

Fazit: Urlaub schützt nicht vor Kündigung — aber gute Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen

Auch wenn es unangenehm ist: Eine Kündigung kann jederzeit zugehen, auch während des Urlaubs. Wer seine Rechte kennt und organisatorisch vorsorgt, vermeidet Fristversäumnisse und bleibt handlungsfähig. Und im Zweifel gilt: Frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Möglichkeiten zu sichern.

Über die Autorin

Birgit Schmidt ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit über zwei Jahrzehnten als Rechtsanwältin tätig. Ihre Kanzlei befindet sich im Herzen von Speyer, wo sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen berät. Seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn 1993 widmet sie sich mit besonderer Leidenschaft dem Arbeitsrecht — praxisnah, verständlich und immer mit Blick auf die Menschen hinter den Fällen.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie eine erfahrene Referentin, die komplexe rechtliche Themen klar, strukturiert und lebendig vermittelt. Ihre Seminare sind geprägt von juristischer Präzision, echter Praxisnähe und einem hohen Anspruch an Verständlichkeit.

Darüber hinaus berät sie Vermieter im Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Rahmen ihrer Tätigkeit für Haus & Grund Speyer.

Arbeitsrecht verständlich machen — das ist ihr Anspruch.